Ein Leben ohne Tiere ist für viele Menschen unvorstellbar. Doch so sehr wir unsere tierischen Begleiter auch lieben, sie können unvorhergesehene Schäden verursachen...

Als Halter haften Sie für diese Schäden – und das kann teuer werden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Tier bei Dritten verursacht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Hund einen Radfahrer zum Stürzen bringt oder Ihr Pferd ausbricht und einen Verkehrsunfall verursacht. Sie schützt Sie somit vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen.
In Deutschland haften Tierhalter grundsätzlich für alle Schäden, die ihre Tiere anrichten. Diese sogenannte Gefährdungshaftung ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie greift verschuldensunabhängig, das heißt, Sie haften auch dann, wenn Sie persönlich keine Schuld am entstandenen Schaden trifft.
Die Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Für Pferdehalter besteht keine gesetzliche Pflicht, der Abschluss ist aber dringend zu empfehlen. Für Hundehalter gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen:
In einigen Bundesländern muss der Versicherungsnachweis bereits für Welpen ab dem dritten oder sechsten Lebensmonat erbracht werden.
Eine Tierhalterhaftpflicht ist für jeden verantwortungsbewussten Halter von Hunden oder Pferden unerlässlich. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken, die schnell existenzbedrohend werden können und sorgt dafür, dass Geschädigte schnell und unkompliziert entschädigt werden.
Gerne berate ich Sie persönlich, um den passenden Schutz für Sie und Ihren Vierbeiner zu finden.
Sie möchten sich zunächst allgemein über Krankenversicherung, OP-Schutz und Haftpflicht für Tiere informieren?